Akkreditierung und Zertifizierung


Akkreditierung

Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen Eigenschaft bescheinigt.

Bisher durch die ISAN anerkannte und durch die ANTHROPOS-SOPHIA akkreditierte Fortbildungsanbieter für Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® finden Sie unter Fortbildung.

Die Akkreditierung hat, indem sie grundlegende formale und inhaltliche Bildungsstandards auf Grundlage der Zertifizierungsrichtlinien zwischen der AGAHP, der ISAN und der medizinischen Sektion der Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum sowie in dem internationalen Rahmencurriculum Anthroposophische Heilkunde festgelegten folgende Ziele:

  • durch Erfüllung internationaler Standards die Eingliederung der Ausbildungen der Heilpraktiker*innen (Naturopath) in die öffentliche Vertretung der Medizinischen Sektion zu gewährleisten,
  • Transparenz und Kommunikation zwischen den Verantwortlichen der Ausbildungen in Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®[1] zu fördern und in Zusammenarbeit mit der ISAN zu koordinieren,
  • die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsangeboten der verschiedenen anthroposophisch orientierten Ausbildungen zu erreichen.

Die in Dornach am 13. September 2018 gegründete International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN) als Gruppe auf sachlichem Feld in der AAG ist in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Gesellschaft Anthroposophischer Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker e.V. (AGAHP), gemäß der Satzung, zuständig für die Ausarbeitung der erweiterten Zertifizierungsregeln. Die Satzung legt fest: "Dazu bildet sich eine Kommission von zwei Mitgliedern der ISAN mit mindestens einem Vertreter der AGAHP als Markeninhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA registrierten Marke Anthroposophische Heilkunde (AGAHP). Die Mitglieder der Kommission erhalten vom Vorstand ein Mandat für die Weiterentwicklung der vorliegenden Zertifizierungrichtlinien."

 

Dieser Kreis berücksichtigt folgende Eckdaten:

  • Vorbedingung für eine Zertifizierung in Anthroposophischer Heilkunde ist eine heilkundliche Ausbildung und Praxistätigkeit - je nach juristischer Anerkennung des Landes – die berechtigt, Patienten zu behandeln.
  • Abgeschlossene Weiterbildung in Anthroposophischer Heilkunde durch die Verbandsschule entsprechend des internationalen Rahmencurriculums.
  • Grundlage für weitere Ausarbeitung der Zertifizierungsregularien sind die zwischen der AGAHP und der medizinischen Sektion der Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum festgelegten AGAHP-Zertifizierungsrichtlinien. 

Die Zertifizierungsregularien sind Bestandteil des "Akkreditierungshandbuch für Anthroposophische Heilkunde".

 


[1] Das Qualitätssiegel Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® ist beim Deutschen Patent– und Markenamt DPMA als eingetragene Marke registriert. Das Qualitätssiegel Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® darf nur nach Zertifizierung und Beurkundung durch den Berufsverband geführt werden. Jeder, der die Marke ohne Autorisation durch die AGAHP verwendet, kann nun durch die AGAHP abgemahnt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Form von „Besitzstandswahrung“, sondern um die Wahrung eines Identität stiftenden Urheberrechtes, das auch im esoterischen Zusammenhang bedeutsam, und nun im Rechtsleben verankert ist. (AGAHP-Handbuch 2014)


Zertifizierung in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)®

Eine Weiterbildung dient der Entwicklung der im Berufsleben bereits erworbenen Befähigungen und erweitert den beruflichen Handlungsspielraum über die derzeitig ausgeübte berufliche Tätigkeit hinaus. Dadurch sind Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel umfassender und umfangreicher als eine Fortbildung – und dadurch mit einem entsprechend höheren an Zeitaufwand verbunden.

Heilkundliche Weiterbildungen werden von anerkannten Weiterbildungsträgern (wie z. B. der ANTHROPOS-SOPHIA und anderen Verbandsschulen) angeboten.

 

Das Bildungswerk Anthroposophischer Heilpraktiker ANTHROPOS-SOPHIA ist das zentrale Ausbildungsorgan der ISAN und der AGAHP. Allein das Bildungswerk bietet eine Weiterbildung in Anthroposophischer Heilkunde an, zertifiziert Absolventen in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)®, qualifiziert Dozentinnen und Dozenten, ernennt Mentorinnen und Mentoren und akkreditiert Fortbildungen in Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® im Auftrag und Einvernehmen mit der Allgemeinen Gesellschaft Anthroposophischer Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (AGAHP) und der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN).

 

Das Bildungswerk Anthroposophischer Heilpraktiker ANTHROPOS-SOPHIA vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, wie sie für die Zertifizierung in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)® erforderlich sind, insbesondere der Historische Ursprung und die Berufskunde, Forschungsgrundlagen und Erarbeitung der Arbeitsweisen sowie den geisteswissenschaftlichen Erkenntnisweg der Anthroposophischen Heilpraktiker*innen. 

 

Über die Erteilung von Zertifikaten entscheidet ausschließlich die Medizinische Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum im Einvernehmen mit der ISAN als der dafür zuständigen Vertretung Anthroposophischer Heilpraktiker*innen in der Internationalen Koordination Anthroposophische Medizin (IKAM).


Die ISAN arbeitet intensiv an der Verbesserung des Berufsstandes. Hierzu übernahm sie das Zertifizierungssystem der AGAHP, welches in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Sektion an der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum/Dornach (Schweiz) entwickelt wurde.

 

Ein wesentlicher Schritt hierzu war die Einführung von Zertifizierungsrichtlinien und die Eintragung der Marke „Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®“ beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA zugunsten des Berufsverbandes AGAHP im Jahr 2012. Nunmehr ist ausschließlich der Berufsverband der die Heilpraktiker*innen in anthroposophischer Heilkunde ausbilden, fortbilden und zertifizieren darf. Allein dieses markenrechtlich geschützte Qualitätssiegel sichert, neben einem internationalen Core-Curriculum die Qualifikation in anthroposophischer Heilkunde.

 

Die Erfüllung all dieser genannten Standards für Anthroposophische Heilpraktiker*innen, die in enger Zusammenarbeit mit der medizinischen Sektion entwickelt wurden, ist für alle Anthroposophischen Heilpraktiker*innen innere Verpflichtung. Sie tragen zu einer weiteren Sicherung und Anerkennung des Berufsstandes bei.

 

Die durch den Berufsverband erfolgte bzw. bestätigte Zertifizierung ist die Voraussetzung für die Verwendung der beim Deutschen Patent– und Markenamt DPMA eingetragenen Marke: Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® sowie die Bezeichnung als Anthroposophische*r Heilpraktiker*in (AGAHP). [1]

 

Mit dem von der IKAM (Internationale Koordination für Anthroposophische Medizin) bestätigten Berufsbild der Anthroposophischen Heilpraktiker*innen vertritt die ISAN die Anthroposophischen Heilpraktiker*innen sowohl innerhalb der medizinischen Sektion am Goetheanum, sowie in der Öffentlichkeit.

Download
Die Fortbildungsordnung und Zertifizierungsrichtlinien für Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®
AGAHP-Fortbildungsordnung und-Zertifizie
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Anthroposophische Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erklären:

Ich bin darüber informiert, dass die

  • Anthroposophische Medizin ausschließlich von Anthroposophischen Ärztinnen und Ärzten ausgeübt wird und Anthroposophische Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ausschließlich die Anthroposophische Heilkunde[1] ausüben. Nach dem Heilmittelwerbegesetz HWG und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind Falschangaben gegenüber Patienten verboten. [2] [3]
  • Die Ausübung der Anthroposophischen Heilkunde von der AGAHP als Berufsverband im Einvernehmen mit der medizinischen Sektion am Goetheanum durch ein Zertifizierungsverfahren geregelt wird.
  • Die Verwendung der beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA geschützten Marke
    „Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®“ die Zertifizierung durch die AGAHP voraussetzt.
  • Mitgliedschaft in der AGAHP, die Mitgliedschaft in der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN), die Mitwirkung in der „AG im sachlichen Feld“ sowie gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) beinhaltet.

Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich das Leitbild, das Berufsbild und die Berufsordnung sowie die jeweils gültige Statuten der ISAN und die Gründungsstatuten der AAG [4] zur Kenntnis genommen habe und nach erfolgter Aufnahme als für mich verbindlich anerkenne.


Anmerkungen zum vorigen Text

[1] Jeder, der die Marke Anthroposophische Heilkunde (AGAHP) oder eine verwechselbare Bezeichnungen ohne Autorisation durch die AGAHP verwendet, kann nun von uns abgemahnt werden.

Werben Unternehmen mit geschützten Markenkennzeichnungen, ohne dass dafür die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, liegt somit eine Markenrechtsverletzung vor.

  

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)

 

§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen

  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn das Zeichen mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
  3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

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[2] Das HWG bezweckt den Schutz der Verbraucher / Patienten vor Täuschungen. Diesem Ziel dient insbesondere § 3 HWG. (siehe auch (BVerfG NJW 2004, 2656, 2558 und Landgericht Oldenburg, Urteil vom 25.09.2008 - 15 O 1295/08)
[3] UWG und HWG verbieten Heilpraktikern, irreführende Aussagen über die berufliche Tätigkeit kundzutun. Die zu Werbezwecken benutzten Zusatzangaben dürfen die Patienten nicht täuschen; sie müssen eine sachliche Grundlage haben. (Rechtsanwalt Dr. jur. René Sasse) 
[4] Der zertifizierte Anthroposophische Heilpraktiker erkennt durch seine ordentliche Mitgliedschaft in der Anthroposophischen Gesellschaft deren spirituelles Zentrum, die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum an. Er legt seiner Arbeit das Leitbild der Anthroposophischen Heilpraktiker zugrunde. Er verpflichtet sich, auch in Zukunft an der Weiterentwicklung ihrer/seiner Qualifikation als Anthroposophischer Heilpraktiker im Sinne des Leitbildes und der gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten. Er übt die Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® aus.