Curriculum

„Es gehört zu dem, was wir in dieser Zeit lernen müssen: Aus reinem Vertrauen leben, ohne jede Daseinssicherung, aus dem Vertrauen in die immer gegenwärtige Hilfe der geistigen Welt. Wahrhaftig, anders geht es heute nicht, wenn der Mut nicht sinken soll.“

(Rudolf Steiner)

Internationales Rahmencurriculum Anthroposophische Heilkunde


Fortbildungsverpflichtung in Anthroposophischer Heilkunde

Zur Zertifizierung in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)® ist die Absolvierung einer Weiterbildung gemäß dem Internationalen Rahmencurriculum Anthroposophische Heilkunde erforderlich. 

Zur Wahrung der Aufrechterhaltung der Zertifizierung verpflichtet sich jedes aktiven Mitglied, welches die Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® ausübt, zur regelmäßigen Fortbildung. Das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker wird ausgestellt, wenn Sie in 3 Jahren 120 Fortbildungspunkte erworben haben.  Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungspunk.

1 Punkt entspricht einer anerkannten Fortbildungseinheit von 45 Minuten. Näheres regelt das Kerncurriculum Anthroposophische Heilkunde sowie die Fortbildungs- und Zertifizierungsordnung.

 

Die Fortbildungsverpflichtung wird u. a. erfüllt durch die Teilnahme an:

  • von der ISAN oder AGAHP akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen,
  • Weiterbildungen der Verbandsschule ANTHROPO-SOPHIA in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)®,
  • Zusammenkünften der International Society of Anthroposophic Naturopathy ISAN,
  • Fortbildungen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, 
  • Fortbildungen der Medizinischen Sektion,
  • Arbeitskreis-Veranstaltungen,
  • Veranstaltungen der Arbeitszentren, Zweigtreffen und Arbeits- und Fachgruppentreffen,
  • durch die ISAN akkreditierte Fortbildungen anerkannter Heilpraktiker-Berufsverbände- und Fachgesellschaft,
  • Fort- und Weiterbildungen der von der ISAN akkreditierten Fortbildungsinstitute,
  • Fort- und Weiterbildungen der von der ISAN anerkannten externen Aus- und Fortbildungsinstitute,
  • der jährlichen AGAHP-Jahrestagung,
  • der Jahreskonferenz der ISAN und
  • Selbststudium.

Anerkennung durch die Medizinische Sektion

In Abstimmung mit Frau Dr. Glöckler, der ehemaligen Leiterin der Medizinischen Sektion wurde 2013 vereinbart:

 

Über die Erteilung von Zertifikaten entscheidet ausschließlich die medizinische Sektion im Einvernehmen mit der AGAHP als dem dafür zuständigen Berufsverband.

 

Anbieter von anthroposophisch-medizinischen Fortbildungen für Heilpraktiker sollten dementsprechend an die Absolventen ihrer Fortbildung, die Heilpraktiker oder Heilpraktikeranwärter sind, lediglich Teilnahmebescheinigungen ausstellen, keinesfalls aber Zertifikate. Die Teilnahmebescheinigungen sind nach der Akkreditierung der Fortbildungen durch den Berufsverband entsprechend zu vergeben. Hierzu hat die AGAHP ein Formblatt erstellt. (siehe www.agahp.org/unterlagen/)

 

Hinzu kommt der Wunsch der medizinischen Sektion und der AGAHP: „Ärzte sollten nicht als Promotoren der Heilpraktikerausbildung auftreten!“ Das heißt, diesem Wunsch entsprechend sollten Ärzte für Heilpraktiker nur Fortbildungen anbieten, aber keine Aus- bzw. Weiterbildungen und auch keine Abschlüsse erteilen. Ein Abschluss kann nur von der AGAHP als dem zuständigen Berufsverband vergeben werden. Die AGAHP ist Inhaberin der Marke Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®.

 

Die Zertifizierung und Re-Zertifizierung durch den Berufsverband ist die Voraussetzung für die Verwendung der beim Deutschen Patent– und Markenamt DPMA eingetragenen Marke: Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® sowie die Anerkennung als Anthroposophischer Heilpraktiker (AGAHP).

Die Voraussetzung, Anerkennung und Zertifizierung

Die Voraussetzung für die Aktive Mitgliedschaft in der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN) und damit verbunden die gleichzeitige Aufnahme in die Allgemeine Anthroposophischen Gesellschaft (AAG), ist die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes in dem die Heilkunde ausgeübt wird, die Zertifizierung in Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® sowie die Niederlassung als Heilpraktiker in eigener Praxis. 

  • Die Anerkennung als Anthroposophischer Heilpraktiker erfolgt durch den Berufsverbandes AGAHP auf Antrag.
  • Die Anerkennung berechtigt dazu, das Qualitätssiegel Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® zu führen und diese auszuüben. Das Qualitätssiegel “Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®” ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zugunsten der AGAHP registriert. Das Qualitätssiegel Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® darf nur nach ordnungsgemäßer Authentifizierung und Zertifizierung durch den Berufsverband geführt werden.
  • Antragsberechtigt sind alle im Sinne des Leitbildes und des Berufsbildes arbeitende Heilpraktiker, die die Statuten der "International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN)" als verbindlich anerkennen.
  • Die Ausübung der Anthroposophischen Heilkunde wird von der AGAHP als Berufsverband im Einvernehmen mit der medizinischen Sektion am Goetheanum und der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN) (Internationalen Gesellschaft für Anthroposophische Heilkunde) durch ein gemeinsam erarbeitetes Zertifizierungsverfahren geregelt (siehe hierzu ‚Richtlinien zur Anerkennung als Qualifizierter Anthroposophischer Heilpraktiker‘).
  • Die Zertifizierung durch den Berufsverband ist die Voraussetzung für die Verwendung der beim Deutschen Patent– und Markenamt DPMA eingetragenen Marke: Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)® sowie die Bezeichnung als Anthroposophischer Heilpraktiker (AGAHP).
  • Mit dem von der AGAHP erarbeiteten und von der IKAM bestätigten Berufsbild der Anthroposophischen Heilpraktiker vertritt die AGAHP als korporiertes Mitglied der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN) (Internationalen Gesellschaft für Anthroposophische Heilkunde) die Anthroposophischen Heilpraktiker als Berufsgruppe sowohl innerhalb der medizinischen Sektion am Goetheanum sowie in der IKAM (Internationale Koordination für Anthroposophische Medizin), in der Öffentlichkeit.
  • Damit möglichst alle ordentlichen Mitglieder die Möglichkeit einer Zertifizierung nutzen, hat der Vorstand ein Formular zum Fortbildungsnachweis entwickelt.
  • Als Nachweis ist einzureichen: Die Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde und die ausgefüllten Fortbildungsnachweise der vergangenen zwei Jahre bei der AGAHP-Geschäftsstelle, Waldweg 11, in 29336 Nienhagen. Anschließend wird die Urkunde als für das Zentrale Therapeutenverzeichnis qualifizierter Anthroposophischer Heilpraktiker ausgestellt.
  • Die Zertifizierung ist immer vom Datum der Ausstellung der Urkunde für drei Jahre gültig.
  • Zu beachten ist, dass ausschließlich von der AGAHP bzw. der ISAN akkreditierte Fortbildungen bzw. Fortbildungen der Verbandsschule ANTHROPOS-SOPHIA, der AGAHP-Fortbildungs- und Arbeitskreise, der Medizinischen Sektion und der von uns anerkannten Fortbildungsinstitute anerkannt werden.

Ausbildung

Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung des Heilpraktikers werden privat finanziert und sind in die Initiative des Einzelnen gestellt.

 

Diese Form ermöglicht es, dass Menschen den Beruf des Heilpraktikers ergreifen, die einen Heilerwillen - oft verbunden mit entsprechenden persönlichen Fähigkeiten - in sich tragen und im Verlauf ihrer Biografie an den Punkt gelangen, an welchem sich dieser kundtut.

 

Dieser Heilerwille bezieht sich auf eine ganzheitliche Auffassung des Menschen, die neben dem Leib auch Seele und Geist mit einschliesst und ist darauf ausgerichtet, die Naturkräfte sowie die Selbstheilungskräfte des Menschen ihrem inneren Wesen nach anzusprechen und einzusetzen.

 

Der Begriff des ganzheitlichen Heilens schließt Methoden aus, welche eine Ausbeutung oder Zerstörung von Mensch und Natur in Kauf nehmen.

 

Um in diesem Sinne tätig werden zu können, wählt der angehende Heilpraktiker einen Ausbildungsweg, der von Anfang an einem solchen ganzheitlichen Ansatz folgt und gemäß seinen persönlichen biografischen Bedingungen und Befähigungen individuell gestaltet werden kann.

 

Hierzu gibt es privat getragene Heilpraktikerschulen, Heilpraktikerverbandsschulen, Privatuniversitäten, Lehrpraxen und praktizierende Heilpraktiker, die ihr Wissen persönlich an angehende Kollegen in Seminaren und Kursen weitergeben.

Diagnoseverfahren

Als Diagnoseverfahren kommen aus dem schulmedizinischen Bereich solche Verfahren in Frage, die auf dem persönlichen Kontakt und der menschlichen Wahrnehmungs-fähigkeit beruhen, wie z.B.: die körperliche Untersuchung mit Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, ebenso RR Kontrolle, Blut- und Urinuntersuchungen. Diese werden durch naturheilkundliche Methoden ergänzt, wie zum Beispiel Irisdiagnose, Pathophysiognomie, Pulsdiagnostik, Reflexzonendiagnose, Dunkelfeldmikroskopie uvm.

 

Typische Therapiemethoden auf die sich der Heilpraktiker entsprechend individuell spezialisiert sind z.B.: Homöopathie, Ausleitungsverfahren, Kräuterheilkunde, Ernährungsberatung, Manuelle Therapien wie z.B. Osteopathie oder Rhythmische Massage, Psychotherapeutische Verfahren wie z.B. Verhaltenstherapie, Traumarbeit, Heileurythmie,  Entspannungstherapie,  Gesprächstherapie, Focusing,  Ernährungstherapie u.ä.

 

Neben der Aneignung von Wissen und der Entwicklung von staatlich-überprüfbaren Fähigkeiten steht bei der Aus- und Fortbildung des Heilpraktikers immer auch die persönliche Entwicklung im Mittelpunkt.

Berufsausübung

Der Heilpraktiker übt seine Tätigkeit freiberuflich aus; es findet zudem keine Kostenerstattung im Rahmen des staatlich geregelten Gesundheitswesens statt.

Der Patient bestimmt Art und Umfang seiner Behandlung in Absprachen mit dem Heilpraktiker selbst.

 

Die Kosten der Behandlung werden ebenfalls vom Patienten selbst getragen, sofern er nicht privat versichert ist.

 

Das Spektrum der Probleme, mit denen der Patient zum Heilpraktiker kommt, umfasst vor allem chronische, psychische, psychosomatische und zum Teil bisher therapieresisente Beschwerden.

 

Hier stehen dem Heilpraktiker ergänzende Diagnose- und weiterführende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung.

 

Das Angebot des Heilpraktikers an seinen Patienten ist im Sinne des ganzheitlichen Heilens immer auch auf dessen leiblich-seelisch-geistige Gesamtverfassung mit ihrem biografischen Kontext gerichtet.